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   BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B   

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BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B (https://dejure.org/2019,26321)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B (https://dejure.org/2019,26321)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - B 13 R 220/18 B (https://dejure.org/2019,26321)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 12/14 R

    Anspruch auf medizinische Leistungen für voll erwerbsgeminderte und in einer

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    So verweist die Klägerin selbst auf das bereits vom LSG zitierte Urteil des BSG vom 16.6.2015 (B 13 R 12/14 R - BSGE 119, 136 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 3, RdNr 16) , wonach eine "wesentliche" Besserung iS des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b SGB VI verlangt, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zumindest teilweise und nicht nur vorübergehend behoben wird und es bei bereits vorliegender "Erwerbsunfähigkeit" nicht reicht, wenn zwar die geminderte Erwerbsfähigkeit gebessert, nicht aber die "Erwerbsunfähigkeit" beseitigt wird.

    Wenn die Klägerin darüber hinaus darauf hinweist, dass das Urteil vom 16.6.2015 (B 13 R 12/14 R - aaO) zum Anspruch auf eine Leistung der medizinischen Rehabilitation ergangen sei, während sie einen Anspruch auf Teilhabeleistungen geltend mache, versäumt sie es, auf die in diesem BSG-Urteil zitierte weitere höchstrichterliche Rechtsprechung einzugehen.

    So geht sie insbesondere nicht darauf ein, dass sich bereits das Urteil des BSG vom 16.6.2015 (B 13 R 12/14 R - BSGE 119, 136 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 3, RdNr 21) mit der Bedeutung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) für das nationale Recht in Bezug auf Leistungen zur Teilhabe auseinandergesetzt hat.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Dass die Klägerin die Entscheidung des LSG für unrichtig hält, kann dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

    Damit rügt die Klägerin aber allein die inhaltliche Richtigkeit des angegriffenen Urteils, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Dass die Klägerin die Entscheidung des LSG für unrichtig hält, kann dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

    Damit rügt die Klägerin aber allein die inhaltliche Richtigkeit des angegriffenen Urteils, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Es kann dahinstehen, ob mit der Aussage, nach dem "Urteil vom 23.08.2013, Az. B 8 SO 24/11, hat die Ausübung eines Ehrenamtes gleichwohl auch einen besonderen Stellenwert, die hier angesprochene Teilhabe des schwerbehinderten Menschen" ein abstrakter Rechtssatz aus dem genannten BSG-Urteil noch hinreichend konkret umschrieben wird.
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Dies aber wäre notwendig gewesen, um herauszuarbeiten, dass die sinngemäß formulierte Frage auch durch das Urteil des BSG vom 11.5.2011 (B 5 R 54/10 R - BSGE 108, 158 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 1) nicht beantwortet ist.
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Den Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzrüge wird hierdurch bereits deshalb nicht genügt, weil die Klägerin schon keine abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht - formuliert hat (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - Juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 17.07.2019 - B 13 R 220/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

  • BSG, 02.08.2018 - B 10 ÜG 7/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

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